AGB ljuus
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LJUUS
1. GELTUNGSBEREICH
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («AGB») GELTEN FÜR DEN GESAMTEN GESCHÄFTSBEREICH VON LJUUS. LJUUS VERKAUFT PRODUKTE ONLINE, VORWIEGEND ELEKTRONIK PRODUKTE. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der KUNDE mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt DIE FIRMA nicht an, es sei denn, SIE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber KUNDEN als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
DER VERTRAGSABSCHLUSS KOMMT DURCH DIE AKZEPTANZ DER OFFERTE DER FIRMA BETREFFEND DEN BEZUG VON PRODUKTEN DURCH DEN KUNDEN ZUSTANDE. DER VERTRAG KOMMT AUF JEDEN FALL ZUSTANDE, WENN DER KUNDE DIE VON DER FIRMA ANGEBOTENEN PRODUKTE ÜBER DEN ONLINESHOP DER FIRMA BESTELLT ODER DIREKT KAUFT.
3. PREISE
VORBEHALTLICH ANDERWEITIGER OFFERTEN VERSTEHEN SICH ALLE PREISE IN SCHWEIZER FRANKEN (CHF). ALLE PREISE VERSTEHEN SICH INKLUSIVE ALLFÄLLIG ANWENDBARER MEHRWERTSTEUER (MWST). DIE PREISE VERSTEHEN SICH EXKLUSIVE WEITERER ALLFÄLLIG ANWENDBARER STEUERN. DIE PREISE VERSTEHEN SICH INKLUSIVE VERPACKUNGS- UND VERSANDKOSTEN. DIE FIRMA BEHÄLT SICH VOR, DIE PREISE JEDERZEIT ZU ÄNDERN. ES GELTEN DIE ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES GÜLTIGEN PREISE AUF DER WEBSITE DER FIRMA.
4. BEZAHLUNG
DIE FIRMA BIETET DEM KUNDEN FOLGENDE ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN: KREDITKARTE, TWINT, Apple pay, paypal. WIRD DIE RECHNUNG NICHT BINNEN VORGENANNTER ZAHLUNGSFRIST BEGLICHEN, WIRD DER KUNDE ABGEMAHNT. BEGLEICHT DER KUNDE DIE RECHNUNG NICHT BINNEN DER ANGESETZTEN MAHNFRIST, FÄLLT ER AUTOMATISCH IN VERZUG. AB ZEITPUNKT DES VERZUGES SCHULDET DER KUNDE VERZUGSZINSEN IN DER HÖHE VON 5% (FÜNF PROZENT). DIE FIRMA BEHÄLT SICH VOR, JEDERZEIT OHNE ANGABE VON GRÜNDEN VORAUSKASSE ZU VERLANGEN. BIETET DIE FIRMA AUCH PRODUKTE ÜBER EINE ONLINEPLATTFORM ZUM KAUF, MIETE ODER SONSTIGER NUTZUNG AN, SO KANN SIE BEZAHLUNG AUCH AUF DEM ELEKTRONISCHEN WEG IM RAHMEN DES BESTELLVORGANGES (KREDITKARTEN, PAYPAL ODER ANDERE ZAHLUNGSSYSTEME) VERLANGEN. VERRECHNUNG DES IN RECHNUNG GESTELLTEN BETRAGES MIT EINER ALLFÄLLIGEN FORDERUNG DES KUNDEN GEGEN DIE FIRMA IST NICHT ZULÄSSIG. DER FIRMA STEHT DAS RECHT ZU, BEI ZAHLUNGSVERZUG DIE LIEFERUNG ODER DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG ZU VERWEIGERN.
5. PFLICHTEN DER FIRMA
5.1. LIEFERUNG / LIEFERTERMINE
DIE LIEFERUNG ERFOLGT BINNEN 35 (FÜNFUNDDREISSIG) ARBEITSTAGEN NACH BESTELLUNGSEINGANG. IST EINE FRISTGERECHTE LIEFERUNG NICHT MÖGLICH, WIRD DER KUNDE VON DER FIRMA BINNEN 5 (FÜNF) ARBEITSTAGEN NACH BESTELLUNGSEINGANG INFORMIERT UND DAS NEUE LIEFERDATUM WIRD KOMMUNIZIERT. VORBEHALTLICH ANDERSLAUTENDER VEREINBARUNG, WIRD ALS ERFÜLLUNGSORT DER SITZ DER FIRMA VEREINBART. DIE FIRMA ERFÜLLT DURCH DIE ÜBERGABE DER BESTELLTEN PRODUKTE AN DEN VEREINBARTEN SPEDITEUR. WIRD KEIN SPEDITEUR VEREINBART, STEHT ES DER FIRMA FREI, EINEN SPEDITEUR ZU WÄHLEN. DIE VEREINBARTEN LIEFERKOSTEN DÜRFEN DURCH DIE WAHL DES SPEDITEURS NICHT ERHÖHT WERDEN.
5.2. HILFSPERSONEN
DIE PARTEIEN HABEN DAS AUSDRÜCKLICHE RECHT, ZUR ERLEDIGUNG IHRER VERTRAGSGEMÄSSEN PFLICHTEN HILFSPERSONEN BEIZUZIEHEN. SIE HABEN SICHERZUSTELLEN, DASS DER BEIZUG DER HILFSPERSON UNTER EINHALTUNG ALLER ZWINGENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ALLFÄLLIGER GESAMTARBEITSVERTRÄGE ERFOLGT.
6. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
6. UMTAUSCH
EIN UMTAUSCH VON PRODUKTEN WIRD GRUNDSÄTZLICH AUSGESCHLOSSEN.
7. GEWÄHRLEISTUNG
WIE IM HAUPTVERTRAG VEREINBART, WIRD JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER FIRMA AUSGESCHLOSSEN.
8. HAFTUNG
DIE HAFTUNG FÜR JEGLICHE INDIREKTE SCHÄDEN UND MANGELFOLGESCHÄDEN WIRD VOLLUMFÄNGLICH AUSGESCHLOSSEN. DIE HAFTUNG FÜR DIREKTE SCHÄDEN WIRD AUF DIE VERTRAGSSUMME BESCHRÄNKT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIREKTE SCHÄDEN VERURSACHT DURCH GROBFAHRLÄSSIGKEIT ODER ABSICHT. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, ALLFÄLLIGE SCHÄDEN DER FIRMA UMGEHEND ZU MELDEN. JEGLICHE HAFTUNG FÜR HILFSPERSONEN WIRD VOLLUMFÄNGLICH AUSGESCHLOSSEN.
9. IMMATERIALGÜTERRECHTE
SÄMTLICHE RECHTE AN DEN PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN UND ALLFÄLLIGEN MARKEN STEHEN DER FIRMA ZU ODER SIE IST ZU DEREN BENUTZUNG VOM INHABER BERECHTIGT. WEDER DIESE AGB NOCH DAZUGEHÖRIGE INDIVIDUALVEREINBARUNGEN HABEN DIE ÜBERTRAGUNG ETWELCHER IMMATERIALGÜTERRECHTE ZUM INHALT, ES SEI DENN DIES WERDE EXPLIZIT ERWÄHNT. ZUDEM IST JEGLICHE WEITERVERWENDUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND DAS ZUGÄNGLICHMACHEN VON INFORMATIONEN, BILDERN, TEXTEN ODER SONSTIGEM, WELCHES DER KUNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BESTIMMUNGEN ERHÄLT, UNTERSAGT, ES SEI DENN, ES WERDE VON DER FIRMA EXPLIZIT GENEHMIGT.VERWENDET DER KUNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER FIRMA INHALTE, TEXTE ODER BILDLICHES MATERIAL, AN WELCHEM DRITTE EIN SCHUTZRECHT HABEN, HAT DER KUNDE SICHERZUSTELLEN, DASS KEINE SCHUTZRECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN.
10. DATENSCHUTZ
DIE FIRMA DARF DIE IM RAHMEN DES VERTRAGSSCHLUSSES AUFGENOMMENEN DATEN ZUR ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG VERARBEITEN UND VERWENDEN. DIE FIRMA ERGREIFT DIE MASSNAHMEN, WELCHE ZUR SICHERUNG DER DATEN GEMÄSS DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN ERFORDERLICH SIND. DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DER SPEICHERUNG UND VERTRAGSGEMÄSSEN VERWERTUNG SEINER DATEN DURCH DIE FIRMA VOLLUMFÄNGLICH EINVERSTANDEN UND IST SICH BEWUSST, DASS DIE FIRMA AUF ANORDNUNG VON GERICHTEN ODER BEHÖRDEN VERPFLICHTET UND BERECHTIGT IST, INFORMATIONEN VOM KUNDEN DIESEN ODER DRITTEN BEKANNT ZU GEBEN. HAT DER KUNDE ES NICHT AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT, DARF DIE FIRMA DIE DATEN ZU MARKETINGZWECKEN VERWENDEN. DIE ZUR LEISTUNGSERFÜLLUNG NOTWENDIGEN DATEN KÖNNEN AUCH AN BEAUFTRAGE DIENSTLEISTUNGSPARTNER ODER SONSTIGEN DRITTEN WEITERGEGEBEN WERDEN. DES WEITEREN FINDEN DIE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN ANWENDUNG.
11. ÄNDERUNGEN
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KÖNNEN VON DER FIRMA JEDERZEIT GEÄNDERT WERDEN. DIE NEUE VERSION TRITT 30 (DREISSIG) TAGE NACH DER AUFSCHALTUNG AUF DER WEBSITE (WWW.zuerchervintage.COM) DURCH DIE FIRMA IN KRAFT. FÜR DIE KUNDEN GILT GRUNDSÄTZLICH DIE VERSION DER AGB, WELCHE ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES IN KRAFT IST. ES SIE DENN, DER KUNDE HABE EINER NEUEREN VERSION DER AGB ZUGESTIMMT.
12. PRIORITÄT
DIESE AGB GEHEN ALLEN ÄLTEREN BESTIMMUNGEN UND VERTRÄGEN VOR. LEDIGLICH BESTIMMUNGEN AUS INDIVIDUALVERTRÄGEN, WELCHE DIE BESTIMMUNGEN DIESER AGB NOCH SPEZIFIZIEREN, GEHEN DIESEN AGB VOR.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
SOLLTE EINE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES ODER EINE BEILAGE DIESES VERTRAGES UNGÜLTIG SEIN ODER WERDEN, SO WIRD DADURCH DIE WIRKSAMKEIT DES VERTRAGES IM ÜBRIGEN NICHT BERÜHRT. DIE VERTRAGSPARTEIEN WERDEN DIE UNWIRKSAME BESTIMMUNG DURCH EINE WIRKSAME BESTIMMUNG ERSETZEN, DIE DEM GEWOLLTEN WIRTSCHAFTLICHEN ZWECK DER UNGÜLTIGEN BESTIMMUNG MÖGLICHST NAHE KOMMT. DASSELBE GILT AUCH FÜR ALLFÄLLIGE VERTRAGSLÜCKEN.
14. VERTRAULICHKEIT
BEIDE PARTEIEN, SOWIE DEREN HILFSPERSONEN, VERPFLICHTEN SICH, SÄMTLICHE INFORMATIONEN, WELCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN LEISTUNGEN UNTERBREITET ODER ANGEEIGNET WURDEN, VERTRAULICH ZU BEHANDELN. DIESE PFLICHT BLEIBT AUCH NACH DER BEENDIGUNG DES VERTRAGES BESTEHEN.
15. HÖHERE GEWALT
WIRD DIE FRISTGERECHTE ERFÜLLUNG DURCH DIE FIRMA, DEREN LIEFERANTEN ODER BEIGEZOGENEN DRITTEN INFOLGE HÖHERER GEWALT WIE BEISPIELSWEISE NATURKATASTROPHEN, ERDBEBEN, VULKANAUSBRÜCHE, LAWINEN, UNWETTER, GEWITTER, STÜRME, KRIEGE, UNRUHEN, BÜRGERKRIEGE, REVOLUTIONEN UND AUFSTÄNDE, TERRORISMUS, SABOTAGE, STREIKS, ATOMUNFÄLLE RESP. REAKTORSCHÄDEN,PANDEMIEN UND EPIDEMIEN UNMÖGLICH, SO IST DIE FIRMA WÄHREND DER DAUER DER HÖHEREN GEWALT SOWIE EINER ANGEMESSENEN ANLAUFZEIT NACH DEREN ENDE VON DER ERFÜLLUNG DER BETROFFENEN PFLICHTEN BEFREIT. DAUERT DIE HÖHERE GEWALT LÄNGER ALS 45 (FÜNFUNDVIERZIG) TAGE, KANN DIE FIRMA VOM VERTRAG ZURÜCK TRETEN. DIE FIRMA HAT DEM KUNDEN BEREITS GELEISTETES ENTGELT VOLLUMFÄNGLICH ZURÜCK ZU ERSTATTEN. JEGLICHE WEITEREN ANSPRÜCHE, INSBESONDERE SCHADENERSATZANSPRÜCHE INFOLGE VIS MAJOR SIND AUSGESCHLOSSEN.
16. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
DIESE AGB UNTERSTEHEN SCHWEIZERISCHEM RECHT. SOWEIT KEINE ZWINGENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VORGEHEN, IST DAS GERICHT AM SITZ DER FIRMA ZUSTÄNDIG. DER FIRMA STEHT ES FREI, AM SITZ DES BEKLAGTEN EINE KLAGE ANZUHEBEN. DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE ÜBER DEN INTERNATIONALEN PRODUKTEKAUF (SR 0.221.211.1) WIRD EXPLIZIT AUSGESCHLOSSEN
- Eigentumsvorbehalt
9 Besondere Regelung für Kaufverträge
9.1 Gefahrübergang/Versand
- a) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nimmt Transport- und sonstige Verpackungen nicht zurück. Der Auftraggeber hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
- b) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Auftraggebers verzögert, so lagert der Auftragnehmer die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
- b) Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.
- c)
9.4 Eigentumsvorbehalt
- a) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
- b) Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers- abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
- b) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- c) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels bei Verkauf einer Sache kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.